Donnerstag, 1. August 2013

Die Zukunft der Elbe (1)

Yves Böge vom NABU erläutert in einem Vortrag die Ursachen der Naturzerstörungen an der Elbe und die möglichen Szenarien für die Zukunft des Flusses.


Für die Zerstörung von bestimmten Naturräumen wie der Weichholzaue oder Laichgebieten für Amphibien ist die Eintiefung der Elbe im Verlauf der letzten etwa 150 Jahr verantwortlich. Diese Entwicklung setzte ein, seit Mitte das 19 Jahrhundertes nicht nur Deiche als Hochwasserschutz, sondern intensive wasserbauliche Anlagen entlang der Elbe entstanden: Buhnen, Uferschotterungen (sogenannte Deckbauwerke), Flußbegradigungen, Abschneiden von Seitenarmen und zuletzt auch Talsperren und Staumauern im Oberlauf und den zuführenden Flüssen.
Das alles wird den Zuhörern des Vortrages im Prinzip bkannt gewesen sein.  Eine interessante und neue Betrachtungsweise von Böge war, daß er die Eintiefung der Flußsohle der Elbe anhand von historischen Messungen der Flußsohle in zeitliche Übereinstrimmung mit den jeweils an bestimmten Abschnitten vorgenommenen Flußbaumaßnahmen bringen konnte. So führte z.B. der Ausbau der Saale mit dem Bau von Staustufen dazu, daß auf der Saale kaum noch Sedimente mitgeführt werden. Seitdem setzte unterhalb von Barby die Erosion des Flußgrundes verstärkt ein, die bis dahin durch das Geschiebe der Saale ausgeglichen wurde. Ebenso wirkten sich auch die Staustufen im tschechischen Oberlauf der Elbe aus.
Auch die Betrachtung der Fließenergie des Gewässers war interessant. Durch die Begradigung von Flußabschnitten erhält die Elbe ein höheres Gefälle und damit das fließende Wasser eine höhere Geschwindigkeit, was mit eine größeren Energie einhergeht. Dabei geht es nur um wenige Zentimeter Gefälle je Kilometer, das aber reicht schon aus, das empfindliche Gleichgwicht zu stören, das bis vor hundert Jahren das Gesicht der Flußlandschaft schuf.

Böge wies auf die Wirkungen der Naturzerstörung hin und appelierte daran, etzt endlich etwas zu tun. Dabei betonte er, daß es durchaus möglich sei, die Schiffahrt auf der Elbe zu erhalten (wenn auch mit Einschränkungen) und dennoch einen guten ökologischen Zustand der Elbe wieder herzustellen. Denn dieser Zustand ist auf Grund der Europäischen Wasser-Rahmenrichtlinie das höherwertige Rechtsgut. Die Belange der Schifffahrt sind da nachrangig, und so muß es eben hingenommen werden, wenn sie nicht an 345 Tagen im Jahr 1,6 Meter Wassertiefe vorfindet.

Mögliche Maßnahmen, die sowohl kurzfristig umsetzbar als auch effektiv sind, sieht er in der Verkürzung von Buhnen, deren landseitigen Durchstich und in der Beseitigung von Uferschotterung, soweit das nicht den Hochwasserschutz gefährdet. Auch die Wiederöffnung von Altarmen ist eine Möglichkeit.

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